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 Firmengründung in Malta
torsten Offline

Großmeister

Beiträge: 386

14.10.2008 08:23
Firmengründung in Malta Antworten
Firmengründung in Malta




Der Vorteil der Firmengründung im Ausland ist sehr einfach: Verlagerung ertragreicher, wirtschaftlicher Betätigungen in steuergünstigere Länder. Vorteile sind die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen und Anonymität des Gesellschafterkreises. So haben Firmen die Möglichkeit, die Vorzüge von Doppelbesteuerungsabkommen nutzen zu können und damit die Gesamtsteuerbelastung zu verringern.

Wichtig bei einer Firmengründung in Malta ist die steuerliche Anerkennung. Hierbei muss man beachten, dass die Gesellschaft den Rechtsvorschriften des Landes entspricht. Die weit verbreitete Meinung, dass lediglich das Recht des Landes einzuhalten ist, indem diese gegründet wurde, hat sich in Deutschland steuerrechtlich nicht durchgesetzt. Der statutarische Sitz im Ausland ist nicht ausreichend, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Deutschland befindet. Offensichtlich sinnlose Gestaltungen von Offshore-Gesellschaften, die nur als Briefkastenfirma existieren, werden den strengen Vorschriften des deutschen Steuerrechts nicht standhalten. Die Gefahr liegt hierbei, dass steuerrelevante Sachverhalte oft erst Jahre später in einer Betriebsprüfung untersucht werden. Wichtig: Ist ein Sachverhalt zu ermitteln und steuerrechtlich zu beurteilen, der sich auf Vorgänge im Ausland bezieht, so muss der Steuerpflichtige diesen Sachverhalt selbst aufklären und den deutschen Steuerbehörden die erforderlichen Beweismittel selbst beschaffen.

Der deutsche Steuerpflichtige untersteht mit seinem Gesamteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Die Gründung einer Offshore-Gesellschaft ist daher nur sinnvoll, wenn die Auslandseinkünfte entweder im Ausland bleiben oder sie aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen von der deutschen Einkommensteuer befreit werden. Das ist nur in wenigen Ländern möglich, da Deutschland zu reinen Steueroasen keine Doppelbesteuerungsabkommen unterhält. Andernfalls müssen die Gewinne der Offshore-Gesellschaft in Deutschland voll versteuert werden.

Die Eröffnung von Offshoregesellschaften in Malta ist nur sinnvoll, wenn Sie den Wohn-und Geschäftssitz in Deutschland aufgeben. Wer weiterhin einen Betrieb in Deutschland hat, dem nützt ein Wohnsitz im Ausland nichts. Es gilt: Wer in eine Steueroase zieht und seine deutsche Firma behält, muss eine “Fluchtsteuer” von 28% zahlen.
Jeder muss sich genau auf seine Verhältnisse angepasste “Offshorestrategie” erarbeiten. Wenn man sich unter Beratung seines Steuerberaters und Berücksichtigung der Regeln und Hinweise für die steuerliche Anerkennung der Offshoregesellschaft für eine Gründung entscheidet, ist es möglich, seine Gesamtsteuerbelastung enorm zu vermindern.

Zusammenfassend gilt für Malta:

Malta ist seit 1.5.2004 Mitglied der EU
Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen
Firmengründung (ITC) mit Geschäftsführer und Sekretärin möglich


Lesen Sie hier was das Handelsblatt über Malta schreibt.
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